UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG: Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen

Die Rechtshilfe Tübingen unterstützt die Forderungen der inhaftierten Arbeiter in Butzbach:

Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn, Rentenversicherung und ein Ende der Arbeitspflicht
 
Gefängnisse in Deutschland sind Sonderwirtschaftszonen: Stundenlöhne unterhalb von 2 Euro, fehlende Sozial-
abgaben und keine Gewerkschaften, staatliche Subventionen und besonders flexibel einsetzbare Arbeitskraft, denn 
für Gefangene gilt in Hessen wie in elf anderen Bundesländern die Arbeitspflicht. Gefangene der JVA Butzbach
(Hessen) wehren sich nun gegen diese Arbeitsbedingungen und drohen – mangels Streikrecht – ab dem 1.12.2015 in
den Hungerstreik zu treten. Diese Ausbeutung von Gefangenen einerseits, ist profitables Wirtschaften andererseits: 
In der JVA Butzbach produziert der Staat beispielsweise gewinnbringend Klettergerüste für Spielplätze und hoch-
wertiges Büromobiliar. Es ist aber nicht nur der Staat, der qualitativ Hochwertiges für den Handel und den Eigen-
bedarf produzieren lässt. Auch regionale Unternehmen, die Auto- und Elektroindustrie lassen sich diese Möglichkeit 
des Lohn- und Sozialdumpings nicht entgehen.
Die JVA Butzbach äußert in ihrer Selbstdarstellung unverblümt: „Die Justizvollzugsanstalten stellen Räumlichkeiten 
und Gefangenenarbeitskräfte (…) zur Verfügung.“ Dabei bewirbt die JVA Butzbach auch die Qualität ihrer Produktion: 
Sie bieten „die Durchführung von branchenüblicher und maschineller Metallverarbeitung in solider handelsüblicher 
Ausführung“. Eine handelsübliche Metallverarbeitung muss aber auch Tariflöhne und Sozialabgaben beinhalten! 
Doch hier wird bei weitem nicht einmal der Minimalstandard des Mindestlohns gehalten. Statt Rentenansprüche und 
damit eine Perspektive nach der Haft für arbeitende Inhaftierte zu ermöglichen, hält die hessische Justiz eine flexible 
Reservearmee in Ergänzung zu den Lohnarbeitenden in Fest- und Leiharbeit außerhalb der Gefängnisse bereit. Die 
Arbeitspflicht für Gefangene gehört abgeschafft und ersetzt durch menschenwürdige Arbeitsverhältnisse – auch und 
gerade hinter Gittern, wo sich der Staat einen Resozialisierungsauftrag auf die Fahnen geschrieben hat. „Resozialisiert“
 wird hier – durch Löhne knapp über dem Nullpunkt und keinerlei Möglichkeit Rentenansprüche zu erarbeiten – 
vor allem in Schulden und Altersarmut. Art. 9 Absatz 3 des Grundgesetzes und Art. 11 Absatz 1 der Europäischen 
Menschenrechtskonvention verbürgen das Recht für jedermann, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. 
Derzeit bleibt als einzige Arbeitskampfmaßnahme im Knast der Hungerstreik, um von der Arbeitspflicht
vorübergehend „befreit“ zu werden. Gewerkschaftsinitiativen werden mit Sanktionsmaßnahmen wie täglich 
23-stündigem Einschluss (Isolation), Weiterverlegungen (Verhinderung sozialer Kontakte) und wiederholten Zellen-
durchsuchungen (Schikane, Einschüchterung) geahndet. Gewerkschaftsmaterialien werden zensiert und Beitritte 
behindert. Diese Strafvollzugspraxis ist nicht nur verfassungs- und menschenrechtswidrig, sondern auch politisch 
nicht legitimierbar.
 
Daher unterstützen wir den Kampf der gefangenen Arbeiter der JVA Butzbach um ungeteilte 
soziale Mindeststandards und fordern:

Gewerkschaftsfreiheit für gefangene Beschäftigte

    • Anerkennung der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte von gefangenen Arbeiter_innen
    • Anerkennung der Gefangenengewerkschaft/ Bundesweite
      Organisation (GG/BO) als Gewerkschaft
    • Einstellungen der Sanktionen gegenüber gewerkschaftlichen Aktivitäten und Gewerkschaftsmitgliedern – innerhalb und außerhalb der Gefängnisse
  • Mindestlohn für gefangene Beschäftigte und ALG II-Satz für unverschuldet unbeschäftigte Gefangene
  • Gleichwertige Einbeziehung in die Sozialsysteme, insbesondere die Rentenversicherung
  • Ein Ende der Arbeitspflicht im Justizvollzug
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Vortrag: Der NSU-Prozess in München. Stand, offene Fragen und Konsequenzen

Am 21. Oktober 2015 wird Fritz Burschel um 19 Uhr in Tübingen im Hörsaal
14 der Neuen Aula, „Geschwister Scholl-Platz“, über den NSU-Prozess in
München referieren.

Es geht um den aktuellen Stand des Prozess, offene Fragen und den sich
daraus ergebenden Konsequenzen.

Im November 2011 erfuhr die Öffentlichkeit erstmals von der Existenz des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), ein „Netzwerk von
Kameraden“ (Selbstbeschreibung), welches für eine rassistische Mordserie
mit mindestens neun Todesopfern verantwortlich ist. Hinzu kommen der
Mord an einer Polizistin in Baden-Württemberg aus bisher unbekannten
Motiven, sowie mindestens drei Bombenanschläge und 15 Banküberfälle.

Mit dem Auffliegen der Morde des NSU ist der größte Geheimdienst-Skandal
in der bundesdeutschen Geschichte und ein eklatantes Versagen der
Ermittlungsbehörden aufgrund von strukturellem bzw. institutionellem
Rassismus verbunden.

In München vor Gericht stehen nun Beate Zschäpe, als einzige Überlebende
der drei Untergetauchten, und vier Unterstützer des NSU. Die
Anklageschrift in München zählt nur Zschäpe, Bönhardt und Mundlos zu der
terroristischen Organisation namens NSU. Expert*innen wie Burschel
zweifeln diese Darstellung an.

Zum Stand des Verfahrens in München, zu den offenen Fragen und den
kleinen und großen Skandalen rund um den Prozess wird Fritz Burschel
referieren und in der anschließenden Diskussion versuchen weitere Fragen
zu beantworten.

Der Referent Fritz Burschel ist Verantwortlicher für die Bereiche
Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit bei der
Rosa-Luxemburg-Stiftung, er beobachtet und dokumentiert den Strafprozess
am Münchner Oberlandesgericht.

Der Vortrag ist eine Kooperations-Veranstaltung der „Antifa
Reutlingen-Tübingen“ (ART) mit der „Rechtshilfegruppe Tübingen“ und dem
„AK Clubhausia“.

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Veranstaltungstipp: Soliparty für Rojava

Reconstruct Kobanê!

Die kurdische Stadt Kobanê ist zum Symbol geworden für den erfolg­reichen Widerstand gegen die Angriffe des Islamischen Staates. Nach einer über Monate andauernden Belagerung konnten die Frauen- und Volksverteidungskräfte der YPJ/YPG und verbündete Einheiten die Stadt am 26.1.2015 befreien.

Kobanê gehört zu Rojava – einem kurdischen Gebiet in Nord-Syrien. Rojava steht für ein fortschrittliches Gesellschaftsmodell: Selbst­verwaltung, Emanzipation der Frauen und die Einbeziehung aller Eth­nien und Religionen. Entscheidungen werden in rätedemokratischen Strukturen getroffen und die Gründung von Kooperativen wird geför­dert. Rojava ist so ein Modell für ein solidarisches und friedliches Zusammenleben in Syrien und in der ganzen Region.

Rojava steht der Ideologie der islamistischen Banden diametral ge­genüber. Daher versucht der IS immer wieder die Selbstverwaltung in Rojava anzugreifen und die Entwicklung der demokratischen Autonomie zu verhindern. So wurden am 25.6.2015 bei mehreren Angriffen im Kan­ton Kobanê über 250 Bewohner*innen massakriert und hunderte ver­letzt.

Fünf Monate nach der Befreiung ist die Lage in Kobanê weiterhin pre­kär: viele Gebäude liegen in Trümmern, die Strom- und Wasserversor­gung ist zerstört und in der Stadt liegen noch viele Blindgänger und Sprengfallen. Die Angriffe des IS verschlimmern die Situation zu­sätzlich.

Trotz der Gefahren sind schon wieder zehntausende Menschen nach Ko­banê zurückgekehrt und versuchen, die Stadt wieder aufzubauen. Es gibt ein provisorisches Krankenhaus und auch Schulen haben wieder geöffnet. Aber auch mit viel Engagement werden die Menschen den Wie­deraufbau nicht alleine schaffen, sondern sie benötigen dringend Un­terstützung und Solidarität.

Mit den Einnahmen der Soliparty werden medizinische Hilfe für Rojava und der Wiederaufbau von Kobanê materiell unterstützt, um so auch ein Zeichen der Solidarität zu setzen mit den Menschen in Rojava, die für ihre Freiheit und eine emanzipatorische Gesellschaft kämp­fen.

Der Infovortrag wird die Situation in Kobanê nach der Befreiung und die weitere Entwicklung danach beleuchten. Unterschiedliche Hilfsprojekte und Solidaritätsinitiativen für Rojava werden vorge­stellt. Außerdem wollen wir einen Blick in den Gesellschaftsvertrag – die Verfassung von Rojava werfen.

Fr, 17.07.2015 | 20 Uhr | Wohnprojekt Schellingstr Tübingen

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Veranstaltungstipp: Input

Am 12.03.15 findet um 19 Uhr im Epplehaus folgender Vortrag im Rahmen der Reihe „Input“ statt:

Breakthrough – Zur Kritik der Knastgesellschaft

Wenn in der (radikalen) Linken über Staat und Recht diskutiert wird, wird oft ausschließlich der repressive Charakter des bürgerlichen Staates betrachtet und kritisiert. Eine grundsätzliche Reflexion über Staat, Recht und Knast in der bürgerlichen Gesellschaft findet hingegen selten statt. Der Staat wird hierbei hauptsächlich als „Instrument“ (der Herrschenden) zur Niederhaltung der eigenen politischen Bestrebungen betrachtet. Staats-, Rechts-, und Knastkritik darf unserer Meinung nach jedoch nicht erst dort anfangen, wo mal wieder eine Demonstration von Polizist*innen niedergeknüppelt, Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist*innen stattfinden oder linke Aktivist*innen für Aktionen in den Knast müssen.

Wir wollen zeigen, warum für uns die Kritik an Staat, Recht und Gefängnis in eine grundsätzliche Gesellschaftskritik eingebettet gehört.
Leitfragen die uns dabei bewegen sind:

Woher kommt eigentlich das Recht? Und warum wird es von den meisten Leuten befolgt? Welche Rolle spielen Gefängnisse in unserer Gesellschaft? Und was hat der Kapitalismus mit all dem zu tun?

http://input.blogsport.de/input-tuebingen/

http://www.epplehaus.de/

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Politische Repression – ein Vortrag der Rechtshilfe

Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr, mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Damit diese Begegnung nicht zum Desaster wird, versuchen wir in diesem Vortrag auf solche Konfrontationen vorzubereiten. Dass dies natürlich keinen allumfassenden Schutz bieten kann, liegt auf der Hand. Es gibt jedoch einige nützliche Tipps & Tricks zum Umgang mit den staatlichen Repressionsorganen in brenzligen Situationen: Angefangen mit der Vorbereitung auf eine Demo, über das Verhalten bei Übergriffen und bei Festnahmen, bis hin zu den Nachwehen wie Strafbefehlen, Gerichtsverfahren und DNA-Entnahmen. Im Hinblick auf die anstehenden Proteste gegen den Wiener Akademiker Ball werden wir einen Blick auf die rechtlichen Besonderheiten in Österreich werden und Unterschiede zu Demonstrationen in Deutschland herausarbeiten.

Mittwoch, 21.01.2015 | 19 Uhr | Hausbar – Wohnprojekt Schellingstr. 6 Tübingen

https://rechtshilfe.mtmedia.org/

http://nowkr.at/

http://antifatuert.blogsport.de/

http://kommunismus.tv/

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Tübinger Antifaschist zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt

Ein Tübinger Antifaschist ist im Herbst 2014 zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Der 25-Jährige hatte sich am 25. Mai 2013 an Protesten gegen Neonazis in Karlsruhe beteiligt und zusammen mit tausenden weiteren DemonstrantInnen den Aufmarsch der rechten Szene verhindert.
In Karlsruhe selber hatte das Antifaschistische Aktionsbündnis Karlsruhe mit breiter Beteiligung den Protest vorbereitet. Unterstützt wurde diese lokale Koordination von zahlreichen engagierten AntifaschistInnen aus ganz Baden-Württemberg. Zahlreiche AktivistInnen wurden im Nachhinein mit diversen Verfahren u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch konfrontiert. Einmal mehr zeigte sich der Versuch von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Proteste gegen Neonazis zu kriminalisieren und zu spalten. Der Tübinger Antifaschist wurde nun, 17 Monate
nach den Protesten und nach 12 Monaten Ermittlungen und Verfahren, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung verurteilt. Das Urteil stützte sich größtenteils auf die Aussagen von PolizeibeamtInnen; dem gegenüber stand die Aussage des Angeklagten sowie der Fakt, dass trotz umfassenden Videomaterials der Polizei die zentralen Vorwürfe dort nicht erkennbar waren. Offensichtlich sind die Anstrengungen seitens der staatlichen Institutionen politisch motiviert und zielen darauf ab, den Protest gegen rechte Strukturen und rechte
Ideologie zu delegitimieren.
Wir erklären uns solidarisch mit dem verurteilten Antifaschisten! Die staatliche Willkür in
Strafverfolgung und Verurteilung trifft immer Einzelne – aber gemeint sind alle, die sich aktiv gegen Faschismus, Rassismus und Kapitalismus engagieren. Wir rufen dazu auf , den Verurteilten zu unterstützen! (Spendenkonto: SDAJ Bundesvorstand, Stichwort: Tübinger Antifaschist, Konto-Nr: 100 489 2000, BLZ: 100 900 00, Berliner Volksbank, IBAN: DE81100900001004892000, BIC: BEVODEBBXXX).
Antifa Aufbau Tübingen, Antifa Reutlingen Tübingen *[ART]*, Attac Tübingen, Epplehaus, LevelUP, Offenes Treffen gegen Faschismus und Rassismus OTFR, Rechtshilfegruppe Tübingen, [’solid].SDS Tübingen, SDAJ Tübingen, Zelle Reutlingen
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten VVN-BdA Tübingen unterstützen den Spendenaufruf.

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Weiterer Rechtshilfe-Reader Online

Ab sofort findet ihr unter „Medien“ auch den Antirepressions-Reader „Informationen zu Rechtshilfe und Repression“ der Gruppe „Skills for Action“

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Veranstaltungstipp

Am 02.10.2014 findet im Rahmen der BASICS Reihe in der Zelle Reutlingen ein Vortrag der Roten Hilfe Stuttgart zu Repression gegen politisch Aktive statt. Beginn ist um 19 Uhr.

BASICS in der Zelle

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Aktuelles

Hier findet Ihr bald Aktuelles von und über uns.

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